Für Österreich
Grundsätzlich kann die konkrete Reaktion auf die behördlichen Maßnahmen noch nicht festgelegt werden, weil die endgültige Ausgestaltung der Impfpflicht noch nicht vorliegt, wovon allerdings die einzelnen Möglichkeiten abhängen.
Nach den bisher durchgesickerten Plänen wird nach behördlicher Aufforderung und deren Nichtbefolgung eine Strafverfügung mit Geldstrafe bis max € 600,00 also realistisch mal vorerst € 50-100,00 erlassen. Bei Annahme dieser Gesetzesgestaltung, sind die Fragen wie folgt zu beantworten:
Wo muss die Klage eingebracht werden?
Es gibt im Verwaltungs(straf)verfahren keine Klagen, nur Einspruch, Anträge, Vorstellung, Beschwerde…
Die erste Frage wird die Qualifikation der Impfaufforderung durch die Behörde (BH, LPD…) sein. Derzeit ist von Bescheidcharakter einer solchen Anordnung auszugehen. Gegen Bescheide gibt es die Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht und dann Anträge an VfGH und VwGH. Außerdem sind Verfahren nach der DSGVO möglich.
Erst danach ist die Erlassung einer Strafverfügung zu erwarten.
Wie viele Instanzen gibt es?
Gegen die Strafverfügung steht binnen 14 Tagen der bei der Behörde einzubringende Einspruch zu, worauf die Behörde in der Rechtsmittelbelehrung auch hinzuweisen hat. Mit dem Einspruch tritt die Strafverfügung außer Kraft und ist das ordentliche Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Dabei hat man Anspruch auf Akteneinsicht, Stellung von Beweisanträgen (Zeugen, Gutachten….) und abschließende Stellungnahme. Dann erfolgt die Verfahrenseinstellung oder die Behörde erlässt ein Straferkenntnis, wobei die Strafe nicht höher sein darf als in der Strafverfügung enthalten.
Dagegen gibt es binnen 4 Wochen Beschwerdemöglichkeit an das LVwG, welches das Verfahren neu durchzuführen hat. Dabei kann man wieder Anträge einbringen. Das LVwG entscheidet endgültig, wobei allerdings dagegen Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) möglich sind.
Es gibt also voraussichtlich je 2 Instanzen und dann jeweils noch die Beschwerden an die Gerichtshöfe des öff. Rechts.
Was passiert, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist?
Ist alles ausgeschöpft, hat der Staat die Möglichkeit zB eine Geldstrafe im Exekutionsweg (Lohnpfändung, Versteigerung von Vermögensgüter…) durchzusetzen. Erst wenn auch das nicht möglich ist, weil nichts da ist, wird die Ersatzfreiheitsstrafe (zB 2 Wochen) vollzogen. Zwangsimpfung und Beugehaft soll es angeblich nicht geben.
Gibt es jedes Mal ein Verfahren?
Ja! Mit jedem Bescheid bzw jeder Strafverfügung wird ein eigenes Verfahren eröffnet.
Kann ich mich selbst vertreten oder herrscht Anwaltspflicht? In den gesamten Verwaltungs(straf)verfahren besteht keine Anwaltspflicht. Bei einer Beschwerde an VfGH oder VwGH ist die Unterschrift eines Anwaltes erforderlich.
Wie lange kann ich den Termin hinauszögern? Derzeit schwer zu beantworten. Normalerweise dauern gut geführte Verwaltungsverfahren mindestens 1 – 1,5 Jahre, Beschwerden an die Höchstgerichte 2-5 Jahre.
Für Deutschland
Erlässt eine Behörde einen Verwaltungsakt, können Betroffene dagegen Widerspruch einlegen. Bleibt dieser erfolglos, ist immer noch der Rechtsweg über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Das Wichtigste in Kürze
Wenn sich Bürger gegen das Handeln einer Behörde zur Wehr setzen wollen, dann steht Ihnen hierfür als erster Rechtsschutz der Widerspruch gegen den jeweiligen Verwaltungsakt zur Verfügung. Durch das sogenannte Widerspruchsverfahren prüft das Amt bzw. die Behörde selbst, ob die Entscheidung rechtmäßig ergangen ist oder ob die vorgebrachten Einwände eine Rücknahme des Verwaltungsaktes notwendig machen.
Das Widerspruchsverfahren ist nicht in jedem Fall notwendig. In einigen Bundesländern wurde durch die Verwaltungsreform das Vorverfahren abgeschafft. Dort kann gegen einen Bescheid der Behörde sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Wird der Widerspruch abgewiesen, steht dem Betroffenen der Weg vor das Verwaltungsgericht offen.
Eine Ausnahme gilt für Verwaltungsakte, die vom Regierungspräsidenten selbst oder durch Ministerien erlassen werden: Hiergegen ist regelmäßg ein Widerspruch nicht möglich – es wird sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.
Die Gründe für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht können ganz unterschiedlich sein.
Betroffene können Klage erheben, wenn:
Ob ein Widerspruchsverfahren erforderlich ist, ergibt sich übrigens aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Bescheid beigefügt ist. Sie enthält explizit einen Hinweis darauf, ob der Adressat des behördlichen Bescheids vor einer Klage vor dem Verwaltungsgericht erst Widerspruch gegen den Bescheid einlegen muss.
In welchen Fällen ist das Verwaltungsgericht zuständig?
Das Verwaltungsrecht ist immer dort einschlägig, wo das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden geregelt wird. Die Bandbreite und Vielfältigkeit nimmt dabei enorme Ausmaße an – fast wie in keinem anderen Rechtsgebiet. Dementsprechend ist auch der Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte ausgestaltet.
Sie kümmern sich um Verfahren, in denen es beispielsweise um folgendes geht:
Grundsätzlich gilt: Handelt es sich um rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern, sind bei juristischen Auseinandersetzungen regelmäßig die Verwaltungsgerichte zuständig.
Wie erhebt man Klage vor dem Verwaltungsgericht?
Aus der Rechtsbehelfsbelehrung geht hervor, bei welchem Gericht Sie Klage erheben können. Die Klage kann mündlich oder schriftlich erhoben werden.
Sie können auch über ein spezielles elektronisches Verfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dafür steht eine spezielle elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern zur Verfügung.
Das Einreichen der Klage per einfacher E-Mail ist prinzipiell nicht zulässig.
Was sind die Voraussetzungen für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht?
Der Weg vor das Verwaltungsgericht ist dann möglich, wenn es sich bei der Klage um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, die nicht verfassungsrechtlicher Art ist und für die es keine speziellen gesetzlichen Zuweisungen an andere Gerichte gibt. Dies ergibt sich aus § 40 der Verwaltungsgerichtsordnung (kurz: VwGO). Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist nur dann zulässig, wenn sie fristgerecht eingereicht wird. Die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, um den es im Verfahren geht.
Aus der Klageschrift muss hervorgehen, wer gegen wen Klage erhebt. Adressat der Klage ist dabei die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Ebenfalls muss die Klageschrift eine Angabe darüber enthalten, wogegen geklagt wird und was das Klageziel ist.
Fehlt auf dem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung unvollständig ist.
Braucht man einen Anwalt bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht?
Wer Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben möchte, kann das Verfahren entweder selbst führen oder die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Ein Anwaltszwang besteht im Verwaltungsverfahren erst in den höheren Instanzen vor dem Oberverwaltungsgericht und vor dem Bundesverwaltungsgericht.
WARNUNG
ARD, ZDF, Morgenmagazin, Tagesschau, Tagesthemen, NDR, Redaktions Netzwerk Deutschland, Maischberger & Co, sowie Spiegel ohne Leine, SZ, Tagesspiegel, Berliner Zeitung und die Funke Medien Gruppe unterschlagen wichtige Fakten, verbreiten Halbwahrheiten bis hin zu dreisten Lügen und betreiben gezieltes Framing was schon den Straftatbestand der üblen Nachrede tangiert und darüber hinaus übelste Hetze gegen Jedermann ist, der kein grüner Kommunist ist
Es wird suggeriert, alle Intensivbetten sind von Corona Patienten belegt und alle werden intensiv beatmet.
Das ist Unsinn, die Belegung der Intensivstation ist sehr gut geregelt, sodass immer ein Puffer vorhanden ist und Ausgleichverlegungen stattfinden können. Maximal sind zwischen 5 % und 30 % (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) der Intenivbetten mit Covid Patienten belegt und hier wird zwischen High Care (beatmet) und Low Care betreut beobachtet unterschieden.
Weiterhin sind diese hier erwähnten Medien nicht mehr neutral und betreiben wie in Nordkorea und China reinen Staatsfunk. Hier zwei Quellen, mit interaktiven Karten damit ihr sehen könnt, wie diese hier benannten Medien framen
Länderkarten der gemeldeten Kapazitäten und Fallzahlen auf Erwachsenen-Intensivstationen. Quelle RKI - DIVI Die Karten werden stündlich aktualisiert.
Corona-Betten in Münchner Krankenhäusern - Altersverteilung der Münchner Corona-Fälle -
Altersverteilung der Münchner Corona-Fälle Corona-Fallzahlen in München
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